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Erstmalige Berufsausbildung und Erststudium – Revision beim Bundesfinanzhof
I. Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz zurrt Nichtabzugsfähigkeit fest
[i]Gesetzgeber: Erste Berufsausbildung und Erststudium als Erstausbildung sind der privaten Lebensführung zuzuordnenMit dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) wurde durch eine Ergänzung des § 4 EStG klargestellt, dass Berufsausbildungskosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen sind (§ 4 Abs. 9 EStG). Durch eine entsprechende Ergänzung in § 9 Abs. 6 EStG wurden Berufsausbildungskosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, auch vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden.
Das bereits bisher bestehende Abzugsverbot nach § 12 Nr. 5 EStG wurde dahingehend präzisiert, dass nur ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, unter das Abzugsverbot fällt.
II. Urteil des FG Baden-Württemberg
[i]Mustereinsprüche NWB FAAAE-14187; NWB RAAAE-14183; NWB VAAAE-14186; NWB SAAAE-09966Gegen diese Abzugsverbote laufen mehrere Musterverfahren vor dem BFH (, , , ). Das Musterverfahren vor dem FG-Baden-Württemberg (s. hierzu ) ist inzwischen entschieden wo...