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Die Abwehr des Abkommensmissbrauchs
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 33Das internationale Steuergefälle stellt einen Anreiz dar, die steuerliche Belastung durch grenzüberschreitende Gestaltungen zu minimieren. Häufig geschieht dies durch Gestaltungen, durch die eine für den Steuerpflichtigen günstige Vorschrift eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) anwendbar werden soll. Solche Gestaltungen sind nicht per se missbräuchlich, doch versuchen das Abkommensrecht und das nationale Recht ihnen zu begegnen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Kriterium der Missbräuchlichkeit und wesentliche Varianten
[i]Definition des Missbrauchs hängt in erster Linie vom Abkommenswortlaut ab Auch im internationalen Steuerrecht wird die Freiheit des Steuerpflichtigen anerkannt, seine steuerlichen Verhältnisse möglichst günstig einzurichten – ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten liegt erst vor, wenn der Normadressat einen Sachverhalt so gestaltet, dass eine für ihn ungünstige Rechtsfolge, die ihn nach dem Zweck des Gesetzes treffen soll, nicht eintritt. Gleiches gilt, wenn er gegen den Zweck des Gesetzes eine für ihn günstige Rechtsfolge erwirkt, etwa die Bewilligung einer Steuervergünstigung. Der „Missbrauch” ist im Abkommensrecht durch Auslegung der konkreten Vorschrift ...