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Die Abwehr des Abkommensmissbrauchs
Fälle des Abkommensmissbrauchs, Missbrauchsklauseln und ihr Verhältnis zum deutschen Recht
Die steuergesetzliche Abwehr missbräuchlicher Gestaltungen ist ein Dauerthema, insbesondere auch des internationalen Steuerrechts. Das internationale Steuergefälle stellt einen Anreiz für Steuerpflichtige dar, die steuerliche Belastung durch grenzüberschreitende Gestaltungen zu minimieren. Häufig geschieht dies durch Gestaltungen, durch die eine für den Steuerpflichtigen günstige Vorschrift eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) anwendbar werden soll. Solchen Gestaltungen versuchen das Abkommensrecht und das nationale Recht durch Missbrauchsvermeidungsvorschriften zu begegnen. In dem folgenden Beitrag soll erläutert werden, in welchen Fällen von einem Abkommensmissbrauch gesprochen werden kann und wie das Abkommensrecht und das deutsche Steuerrecht zusammenwirken, um Gestaltungsmissbräuche abzuwehren.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in IWB 1/2013 S. 1.
I. Einleitung
DBA schränken die Besteuerungsrechte der Staaten ein (zum Schrankencharakter s. Debatin, Beihefter zu DStR 23/1992 S. 1, 2; Menck in: Gosch/Kroppen/Grotherr, DBA, Loseblattkommentar [Stand Februar 2011], Grundlagen, Rn. 90). Sie dienen dem Zweck, die wirtschaftlich unerwünschte...