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Ausübung der full-goodwill-Option?
Nach IFRS 3 besteht ein Wahlrecht zwischen der Aktivierung des „vollen” oder des beteiligungsproportionalen goodwill. Es stellt sich aus Sicht des Bilanzierenden die Frage, ob die full-goodwill-Option ausgeübt und ein auf die Minderheiten entfallender „fiktiver” goodwill aktiviert werden soll.
Contra
Obwohl die Erreichung der angestrebten Akquisitionsziele des Mutterunternehmens in vielen Fällen keine Anteilsquote von 100 % am erworbenen Tochterunternehmen voraussetzt, umfasst durch Ausübung der full-goodwill-Option der (Gesamt-)Konzernwert nach einem Unternehmenszusammenschluss regelmäßig einen auf die Minderheitengesellschafter entfallenden goodwill (vgl. im Folgenden Haaker, CFO aktuell 2008 S. 238-241).
Hierbei ist gem. IFRS 3.32 der zum Erwerbszeitpunkt auszuweisende goodwill zu ermitteln, indem man von der Summe aus fair value der erbrachten Gegenleistung (Mehrheitenanteil) und bewerteten Minderheitenanteil den fair value des erworbenen Nettovermögens abzieht.
Damit bleibt zunächst offen, wie der Wert des Minderheitenanteils zu bestimmen ist. Für den Minderheitenanteil ist nach IFRS 3.19 wahlweise entweder eine Bewertung
als Anteil am identifizierbaren Nett...