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Beschränkungen von nachehelichen Unterhaltsansprüchen werden zum 1. 3. 2013 gelockert
[i]Zum nachehelichen Unterhalt Viefhues, NWB 12/2012 S. 1004 und zur Erwerbsobliegenheit der Ehefrau nach Trennung und Scheidung NWB 39/2012 S. 3177Überraschend hat der Bundestag eine Änderung der im Zuge der Unterhaltsrechtsreform 2008 reformierten Begrenzungs- und Befristungsvorschriften von Unterhaltsansprüchen (s. § 1578b BGB) beschlossen, die zum in Kraft treten soll. Allerdings wurde in der rechtspolitischen Diskussion die Frage bereits seit geraumer Zeit erörtert, ob bei Altehen – die vor dem geschlossen worden sind – die bisherige Regelung keinen ausreichenden Schutz bietet.
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Rechtsprechung verdeutlicht, dass eine Befristung oder Begrenzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs unzulässig sein kann, wenn zwar keine ehebedingten Nachteile vorliegen, eine Beschränkung [i]Beschränkungen können wegen langer Ehedauer unbillig sein aber mit Blick auf die insbesondere bei Ehen von langer Dauer gebotene nacheheliche Solidarität unbillig erschiene (Urteil vom - XII ZR 202/08 NWB OAAAD-55128). Diese Linie verfolgen nunmehr – soweit ersichtlich – auch die Instanzgerichte. Vor dem Hintergrund der entstandenen Unsicherheit erfolgt nunmehr die eigenständige Nennung des Tatbestandsmerkmals der Ehedauer als weiterer Billigkeitsmaßstab für die Herabsetzung von Unterhaltsansprüchen neben dem Bestehen ehebe...