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Steuerberatung | Erstgutachterbesprechung verstößt nicht gegen Prüfungsvorschriften
Die Verpflichtung des Prüfers, die ihm zugeteilte Aufsichtsarbeit persönlich zu bewerten (§ 24 Abs. 2 Satz 1 DVStB), wird nicht tangiert durch einen auf freiwilliger Basis erfolgenden Meinungsaustausch der mit der Bewertung der Aufsichtsarbeiten betrauten Prüfer über allgemeine Fragen und Probleme der in den Aufsichtsarbeiten gestellten Aufgaben (sog. Erstgutachterbesprechung). Es ist bereits geklärt i. S. des § 115 FGO, dass bei der [i]FG München, Urteil vom 4. 7. 2012 - 4 K 688/11 NWB RAAAE-17031 Bestimmung der gerichtlichen Kontrolldichte in prüfungsrechtlichen Streitverfahren zwischen Fachfragen und prüfungsspezifischen Wertungen unterschieden werden muss und bei Letzteren den Prüfern ein der gerichtlichen Kontrolle entzogener Bewertungsspielraum einzuräumen ist.