Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung | Wirtschaftliches Eigentum bei Unterbeteiligung an Aktien
Ein an Aktien Unterbeteiligter ist nach dem nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien, wenn er über die ihm eingeräumte Unterbeteiligung nicht frei verfügen kann, ihm nur ein begrenzter Gewinnanteil zusteht, ihm die Vermögens- und Verwaltungsrechte nicht uneingeschränkt zustehen und allein der Inhaber der Aktien berechtigt ist, alle Gesellschaftsrechte einschließlich der Stimmrechte auszuüben.