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Erweiterte Grundstückskürzung bei unterjährigem Verkauf des letzten Grundstücks
Kritische Anmerkung zur Rechtsprechung
[i]Schöneborn, NWB 2/2010 S. 112Viele allein qua Rechtsform gewerblich tätige Gesellschaften profitieren von der erweiterten Grundstückskürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Wird das Grundstück bzw. werden die letzten Grundstücke veräußert, stellt sich die Frage, ob der Veräußerungsgewinn auch von der erweiterten Kürzung erfasst wird oder ein voll gewerbesteuerpflichtiger Vorgang vorliegt. Zwar sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung inzwischen viele Problemfelder im Zusammenhang mit der erweiterten Grundstückskürzung behandelt worden. Dennoch gilt es auch hier regelmäßig zu überprüfen, ob die hieraus entstehenden Folgen mit dem Willen des Gesetzgebers in Einklang zu bringen sind. Der nachfolgende Beitrag setzt sich kritisch mit der bisher ergangenen Rechtsprechung hinsichtlich des unterjährigen Verkaufs des vermögensverwaltenden Grundstücks auseinander.
I. Ziel und Voraussetzung der erweiterten Grundstückskürzung
1. Ziel der erweiterten Grundstückskürzung
[i]Erweiterte KürzungGemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist der Gewerbeertrag auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben diesem auch Kapitalvermögen verwalten und nutzen, um den Gewinn zu kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung...