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NWB Nr. 52 vom Seite 4214

Umsatzsteuerfreie Medikamentenabgabe durch einen Arzt oder eine Krankenhausambulanz?

Vorabentscheidungsersuchen an EuGH

Jörg Pfefferle und Matthias Renz

[i]EuGH-Vorlage des BFH vom 15. 5. 2012 - V R 19/11, BStBl 2012 II S. 803Die Medikamentenabgaben im Zusammenhang mit einer Chemotherapie sind bislang nur eindeutig umsatzsteuerfrei, wenn diese im Rahmen einer stationären Behandlung stattfinden. Hier sind sie Teil der medizinischen Leistung. Mit der Frage, wie es sich etwa bei der Abgabe sog. Zytostatika durch Krankenhausapotheken – bei ambulanten Therapien – mit der Umsatzsteuer verhält, haben sich bisweilen die Finanzverwaltung und die Gerichte auseinandergesetzt. Nunmehr sollen auch die Europarichter zu dieser Problematik Stellung nehmen. Daher hat der BFH mit der Vorlage vom - V R 19/11 (BStBl 2012 II S. 803) den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Da die daraus resultierende Entscheidung den Ausschlag für die künftige Umsatzbesteuerung von Krankenhausapotheken gibt, beschäftigt sich der Beitrag mit dieser EuGH-Vorlage und behandelt dabei die Abgabe von Medikamenten in Arztpraxen und Krankenhausambulanzen. Insbesondere zeigt er auf, wie eine Krankenhausambulanz, die die Voraussetzungen der bis zum gültigen Steuerbefreiungsvorschrift § 4 Nr. 16 UStG a. F. nicht erfüllt, u. E. dennoch in den Genuss einer Steuerbefreiung kommen kann (§ 4 Nr. 14 UStG a. F.).

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