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Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % betrieblich genutzter Pkw durch Absenkung der betrieblichen Nutzung unter 10 %
(1) Vermindert sich der Umfang der betrieblichen Nutzung eines Kfz, das dem gewillkürten Betriebsvermögen eines Unternehmens in einem früheren Veranlagungszeitraum wegen einer mehr als 10 %igen betrieblichen Nutzung zugeordnet wurde, in einem Folgejahr auf unter 10 %, so ändert dies an der Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen nichts, weil eine solche Nutzungsänderung allein keine Entnahme darstellt. (2) Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung schließt die Bildung eines Vertrauenstatbestands aus, der über die im Steuerbescheid für ein Veranlagungsjahr zugrunde gelegte Entscheidung hinausgeht (Anschluss an , HFR 1993 S. 544, und NWB ZAAAD-36743, BFH/NV 2010 S. 406). (3) Die Würdigung eines Sachverhalts durch das FA in früheren...