Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe ab Veranlagungszeitraum 2008
Einsprüche wegen der Nichtabziehbarkeit der für nach dem endende Erhebungszeiträume festgesetzten Gewerbesteuer und den darauf entfallenden Nebenleistungen ruhen gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.
In der Kurzinformation ESt Nr. ST 3_2009K045 vom - S 2137 A - St 31 4 NWB HAAAD-24109 wurde darauf hingewiesen, dass die für nach dem endende Erhebungszeiträume festgesetzte Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen keine Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5b EStG sind.
Beim BFH ist derzeit unter dem Az. I R 21/12 ein Verfahren anhängig, in dem es um die Rechtsfrage geht, ob die Vor-schrift des § 4 Abs. 5b EStG gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und die verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG verstößt. Die Vorinstanz (FG Hamburg) hat mit Urteil vom - 1 K 48/12 NWB QAAAE-04699 die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer in der Gewinnermittlung als rechtens era...