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Vorläufigkeitskatalog in Bezug auf die Gewerbesteuer erweitert
Beim BFH ist zurzeit ein Revisionsverfahren anhängig, in dem zu beurteilen ist, ob die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG) verfassungsgemäß ist. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, Steuerfestsetzungen insoweit vorläufig durchzuführen. Es ist daher nicht mehr erforderlich, Einspruch einzulegen, um den Steuerfall wegen dieser Frage bis zu einer Entscheidung des BVerfG „offen” zu halten ( NWB MAAAE-25004).
Hintergrund: Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr bei der Gewinnermittlung abziehbar (§ 4 Abs. 5b EStG). Hierdurch wird das objektive Nettoprinzip durchbrochen. Dies führt nach Ansicht des FG Hamburg zwar zu Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung, nicht jedoch z...