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Unterbilanzhaftung wegen wirtschaftlicher Neugründung
Die Grundsätze der Unterbilanz- oder Vorbelastungshaftung, der zufolge die Gesellschafter für die sich am Stichtag der Handelsregistereintragung ergebende Differenz zwischen dem Stammkapital und dem Gesellschaftsvermögen haften und jede durch die Geschäftstätigkeit der Vorgesellschaft entstandene Deckungslücke auszugleichen haben, gelten zwar auch für den Fall einer wirtschaftlichen Neugründung durch Verwendung eines „alten” Mantels einer existenten, im Rahmen eines früheren Unternehmensgegenstands tätig gewesenen, dann aber unternehmenslosen GmbH. Insoweit vorausgesetzt wird dann aber, dass die Gesellschaft kein aktives Unternehmen mehr betreibt, was aber solange nicht der Fall ist, wie die Gesellschaft noch mit der Abwicklung ihres Geschäftsbetriebs befasst ist und die Neugründung ihrers...