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Änderung der Nachweispflichten bei Fahrzeugausfuhren und beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Mantelverordnung ändert UStDV
[i]Huschens, NWB 36/2011 S. 3012; Möller, NWB 46/2010 S. 3734Der Bundesrat hat am den Regierungsentwurf für eine weitere sog. Mantelverordnung (Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen; zu dem Entwurf der Bundesregierung vgl. BR-Drucks. 603/12) mit der Maßgabe, dass Art. 1 der Verordnung (Mitteilungsverordnung) und Art. 10 Abs. 1 Satz 2 (Außerkrafttreten der Mitteilungsverordnung) zu streichen und Art. 2 (§ 2 RennwLottGZuStV) neu zu fassen sind, angenommen (vgl. BR-Drucks. 603/12 [Beschluss]). Damit hat der Bundesrat den Änderungen zur UStDV zugestimmt. Diese Änderungen betreffen die §§ 9 und 10 UStDV hinsichtlich der Nachweispflichten bei Ausfuhrlieferungen von Fahrzeugen und den Begriff des im Ausland ansässigen Unternehmers im Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 59 UStDV). Außerdem ist es zu redaktionellen Änderungen in Anpassung an den EU-Vertrag gekommen.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB ZAAAA-88424 der infoCenter-Beitrag „Ausfuhrlieferung” aufrufbar.
I. Nachweispflichten bei der Ausfuhr von Fahrzeugen
1. Bisherige Rechtslage
[i]Ausfuhrnachweise bei FahrzeuglieferungenMit Wirkung vom waren die Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen (§ 6 Abs. 4 UStG i. V. mit §§ 9 bis 11, 13 und 17 UStDV) mit Einräumung einer Übergangsregelung i...BStBl 2011 I S. 1287BStBl 2012 I S. 212