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FG Münster 8.5.2012 1 K 602/09 E,G,U, BBK 23/2012 S. 1063

Buchführung | Fehlerhafte Kassenbuchführung rechtfertigt Änderung des Steuerbescheids

Ein bestandskräftiger Steuerbescheid kann wegen neuer Tatsachen zulasten des bilanzierenden Unternehmers geändert werden, wenn sich im Rahmen einer Außenprüfung die Fehlerhaftigkeit der Kassenbuchführung herausstellt. Die fehlerhafte Kassenbuchführung berechtigt das FA zu einer Schätzung, die dann im Änderungsbescheid gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO angesetzt werden kann.

[i]Schätzung selbst ist keine neue TatsacheZwar ist eine Schätzung keine neue Tatsache im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Als neue Tatsache ist aber die Fehlerhaftigkeit der Kassenbuchführung anzusehen; denn aufgrund der Fehlerhaftigkeit kann das Ergebnis der Buchführung nicht nach § 158 AO der Besteuerung zugrunde gelegt werden.

[i]Unzulänglichkeit der Kasse ist neue TatsacheIm Streitfall ging es um einen Imbiss, dessen Kasse folgende Fehler aufwies: Die Uraufzeichnungen der Kasse (Journalrollen) waren unvollständig; die Z-Bons waren nich...

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