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BFH 17.7.2012 I B 56, 57/12, BBK 23/2012 S. 1062

Bilanzierung | Keine nachträgliche Erhöhung der GewSt-Rückstellung bei Rückgängigmachung des IAB nach § 7g EStG

Die Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) berechtigt nicht zu einer Erhöhung der GewSt-Rückstellung im Jahr der Bildung des IAB. Denn zu diesem S. 1063Bilanzstichtag steht noch nicht fest, dass die Investition rückgängig gemacht werden wird und dass sich deshalb eine höhere GewSt ergeben wird.

[i]Am Bilanzstichtag der Bildung ist künftige Rückgängigmachung noch nicht erkennbar Die GewSt-Rückstellung darf daher erst zum Bilanzstichtag desjenigen Jahres gebildet werden, in dem feststeht, dass die Investition nicht mehr durchgeführt wird – in der Regel also erst zum Ablauf des dreijährigen Investitionszeitraums. Dies führt zu einer Gewinnverschiebung zwischen dem Jahr der Bildung (und Rückgängigmachung) des IAB und dem Jahr der Aufgabe der Investitionsabsicht.

Beispiel

[i]Rückstellung erst zum Ablauf des dreijährigen InvestitionszeitraumsA bildet zum einen IAB in Höhe von 100.000 €. Er führt die Investition...

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