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Einspruch!
Übungsfall aus der Abgabenordnung
Sachverhalt
Steuerpflichtiger S ist selbständiger Architekt und Vermieter einer Fünf-Zimmer-Wohnung in Hamburg. S hatte für das Jahr 2008 seine Einkommensteuererklärung am abgegeben. Seine Angaben wurden erklärungsgemäß übernommen und der Bescheid mit der Steuerfestsetzung i. H. von 7 000 € am zur Post gegeben. Für das Jahr 2009 hatte S seine Einkommensteuererklärung am eingereicht. Der entsprechende Steuerbescheid mit einer Steuerfestsetzung i. H. von 8 000 € trug den Poststempel vom .
Am erreichten S zwei Briefe des Finanzamts, jeweils datiert auf und mit Poststempel vom . Es handelte sich um (formell ordnungsgemäß ergangene) Änderungsbescheide für die Jahre 2008 und 2009. Aufgrund mehrerer Kontrollmitteilungen hatte das Finanzamt die Akte des S erneut geöffnet und von folgenden Umständen erfahren:
2008 half S seinem besten Freund B: B beauftragte S als Architekt mit der Erstellung von Umbauentwürfen für sein Möbelhaus. Das vereinbarte (marktübliche) Honorar betrug 3 000 €. S und B hatten bei der Besprechung und Entwicklung der Pläne so viel Spaß, dass S im Stillen beschlossen hatte, dafür kein Honorar zu nehmen. Tatsäc...