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Fallstudie zur Selbstanzeige nach § 371 AO
Neuregelung aufgrund des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes
Die Neuregelung des Rechtsinstituts der Selbstanzeige durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz hat in der Praxis viele Fragen aufgeworfen. Der folgende Beitrag stellt anhand von Fällen Zentralpunkte der Neuregelung vor und möchte zur Klärung beitragen. Es bleibt darüber hinaus abzuwarten, inwieweit sich die Rechtsprechung zu den einzelnen Punkten der Novelle in der Zukunft positionieren wird.
I. Die Novelle der Selbstanzeige
Der Gesetzgeber hat mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz auf die öffentliche Diskussion reagiert, welche durch die Selbstanzeigeflut im Zuge des Ankaufs von Daten-CDs mit Informationen über Kapitalanleger in der Schweiz sowie die verschärfte Rechtsprechung des BGH ausgelöst wurde. Die Übergangsregelung findet sich in Art. 97 § 24 EGAO. Wesentliche Punkte der Novelle sind:
die klare Abschaffung der Teilselbstanzeige je Steuerart,
der neue Ausschlussgrund für eine Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO, wonach bereits mit der Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung gem. § 196 AO die Möglichkeit zur Selbstanzeige genommen ist und
der Ausschluss einer Selbstanzeige bei einem Verkürzungsvolumen über 50 000 € je Tat gem. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO.
Die Grenze von 50 000 € ist der Rechtsprech...