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FG Münster 24.4.2012 6 K 1498/11 AO, BBK 22/2012 S. 1014

Lohn und Gehalt | Lohnsteuer – Anrechnung nicht abgeführter, aber bescheinigter Lohnsteuer

In der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene, aber vom Arbeitgeber nicht an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer kann der Arbeitnehmer auf seine Einkommensteuer anrechnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer seinen steuerlichen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang nachkommt, so das .

Im Urteilsfall hatte ein Arbeitnehmer wegen Insolvenz seines Arbeitgebers von der vereinbarten Brutto-Abfindung (92.612 €) bar nur 33.000 € erhalten. Die Lohnsteuerbescheinigung wies die auf die vereinbarte Brutto-Abfindung entfallende, aber vom Arbeitgeber nicht abgeführte Lohnsteuer in Höhe von 29.670 € aus.

In seiner Einkommensteuererklärung machte der Arbeitnehmer Brutto-Einkünfte in Höhe

  • seiner bar erhaltenen Abfindung von 33.000 € ...

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