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PiR Nr. 11 vom Seite 337

Die Bau-ARGE als joint arrangement

Erläuterung anhand von IFRS 11 und des ARGE-Mustervertrags

Georg Holzapfel, LL.B. und WP Prof. Dr. habil. Robin Mujkanovic

Der IAS 31 ablösende IFRS 11 ändert die Abbildung von gemeinsamen Vereinbarungen (joint arrangements). Der Standard bringt insbesondere eine neue Klassifikation als joint arrangement zu wertender gemeinsamer Aktivitäten und damit zusammenhängend neue, leider wieder einmal nicht ganz eindeutig bestimmte Begriffe. Dies zum Anlass nehmend wird im vorliegenden Beitrag am konkreten Beispiel ein nach dem ARGE-Mustervertrag der Bauindustrie gestaltetes joint arrangement eingeordnet.

Lüdenbach/Schubert, Gemeinschaftliche Vereinbarungen (joint arrangements) nach IFRS 11, PiR 2012 S. 1
NWB VAAAD-99211

Kernaussagen
  • Die Bau-ARGE nach Mustervertrag weist in Ansehung der rechtlichen Form als Außen-GbR, der vertraglichen Vereinbarungen und der sonstigen Fakten und Begleitumstände alle Merkmale eines joint venture auf.

  • Die Parteien haben nach ARGE-Mustervertrag unter wirtschaftlicher Betrachtung weder Rechte an den Vermögenswerten noch Verpflichtungen aus den Verbindlichkeiten der ARGE. Die Beurteilung der sonstigen Tatsachen und Umstände spräche nicht gegen eine Klassifikation der ARGE als joint venture.

  • Da es darauf mangels Vorliegens eines separate vehicle nicht a...

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