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Gemeinschaftliche Vereinbarungen (joint arrangements) nach IFRS 11
Darstellung und kritische Würdigung des neuen Standards
IFRS 11 ersetzt frühestens mit Wirkung ab 2013 IAS 31 und führt für Gemeinschaftsunternehmen ( joint ventures) die zwingende equity-Konsolidierung im Konzernabschluss ein. Daneben werden gemeinschaftliche Tätigkeiten ( joint operations) wie bisher anteilig im Einzel- und Konzernabschluss des übergeordneten Unternehmens bilanziert.
Die rechtliche Selbständigkeit einer Einheit, über die die gemeinsamen Aktivitäten betrieben werden, ist nur noch notwendige, nicht mehr hinreichende Bedingung für eine Qualifizierung als Gemeinschaftsunternehmen.
Mit der Anwendung von IFRS 11 bestehen umfangreiche Regelungen hinsichtlich notwendiger Änderungen der Konsolidierungs- bzw. Bilanzierungsmethoden sowie zusätzlicher Anhangangaben.
Im Mai hat das IASB mit IFRS 10, 11 und 12 drei neue Standards zur Bilanzierung von Unternehmensverbindungen als Ergebnis der Projekte „ Consolidation” und „ Joint Ventures” veröffentlicht. Der folgende Beitrag nimmt sich IFRS 11 an, der voraussichtlich ab 2013 den IAS 31 ersetzen wird und für Gemeinschaftsunternehmen eine zwingende equity-Konsolidierung vorsieht. Nach einem kurzen Überblick und der Darstellung, wann gemeinschaftlic...