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Einkommen-/Lohnsteuer | Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden
Die betriebliche Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers kann unabhängig von der Dauer des Einsatzes nur dann regelmäßige Arbeitsstätte sein, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte verfügt (Bezug: § 3 Nr. 16, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, 5, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Im Urteilsfall arbeitete ein Elektromonteur schon seit über 19 Jahren für seinen Arbeitgeber in einem Kraftwerk eines Kunden. Der Arbeitgeber darf ihm die Reisekosten weiterhin nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei erstatten, wenn der Monteur trotz des langjährigen Einsatzes an derselben Einsatzstelle weiterhin eine Auswärtstätigkeit ausgeübt hat. Eine Auswärtstätigkeit ist zu bejahen, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und seiner „regelmäßigen Arbeitsstätte” beruflich tätig wird. Unter regelmäßiger Arbeitsstätte ist jede dauer...BStBl 2008 II S. 922