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Gewerbesteuer | Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei Mitunternehmerschaften
Die sachliche Gewerbesteuerpflicht der unter § 2 Abs. 1 GewStG fallenden Gewerbebetriebe beginnt erst, wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt sind (ständige Rechtsprechung). Dies gilt für Personengesellschaften unabhängig von der Rechtsform ihrer Gesellschafter. Die Einfügung des § 7 Satz 2 GewStG hat zu keiner Änderung dieser rechtlichen Beurteilung geführt (Bezug: § 2 Abs. 1, § 7 Satz 2 GewStG).
Die Einfügung von § 7 Satz 2 GewStG 2003 ist für den BFH also kein Anlass zur Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung. Betriebsausgaben, die in der Gründungsphase einer Mitunternehmerschaft für Vorbereitungshandlungen vor der Aufnahme der eigentlichen, „werbenden” Tätigkeit entstanden sind, sind nach wie vor bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Mitunternehmerschaft nicht zu berüc...