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Grunderwerbsteuerbefreiung von Umwandlungen im Konzern
Anmerkungen zu den
Mit Wirkung zum wurde die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel in das Grunderwerbsteuergesetz eingefügt . Die Vorschrift des § 6a GrEStG regelt die Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern. Der Beitrag zeigt unter Bezugnahme auf die Gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom , warum ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, 2a oder 3 GrEStG aufgrund eines Umwandlungsvorgangs i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG oder eines entsprechenden Umwandlungsvorgangs aufgrund des Rechts eines EU- oder EWR-Staats, an dem ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von diesem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften oder mehrere von einem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind, von der Grunderwerbsteuer befreit ist.
Welche Zweifelsfragen werden mit dem Ländererlass vom 19. 6. 2012 geklärt?
In welchen Fällen bleibt die Steuervergünstigung beschränkt?
Wie sollten die Stpfl. auf den Ländererlass reagieren?
I. Die Steuervergünstigung des § 6a GrEStG
[i]Behrens/Bock, Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG, NWB 2011 S. 615 NWB PAAAD-61317 Geißler, infoCenter, Grunderwerbsteuer NWB EAAAB-14435Der Gesetzgeber hat den Anwendungsbereich ...