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Track 05 | Baudenkmale: Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei erhöhten Abschreibungen
Die OFD Frankfurt/M. hat klargestellt, dass bei der Anschaffung eines Baudenkmals auch die Aufwendungen in die 15-%-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten einzubeziehen sind, für die eine Bescheinigung der Denkmalbehörde nach § 7i EStG (Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen) bzw. § 11b EStG (Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen) vorliegt.
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat sich zu der Frage geäußert: Wie sind die anschaffungsnahen Herstellungskosten beim Kauf eines Baudenkmals zu ermitteln, das vermietet werden soll? Sind auch die Kosten einzubeziehen, für die eine erhöhte Abschreibung nach § 7i EStG geltend gemacht werden kann? Oder die nach § 11b EStG begünstigt sind? Hier ist die Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen geregelt.
Sie kennen den Hintergrund: Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung eines Gebäudes durchgeführt werden, sind den Herstellungskosten des Gebäudes zuzurechnen. Und zwar dann, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes überschreiten.
Die OFD hat klargestellt: In diese 15-%-Grenze sind au...