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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 06-07 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung für ähnliche heilberufliche Tätigkeiten

Neues zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für heilberufliche Tätigkeiten: Die OFD Frankfurt/M. nennt in einer Verfügung Positiv- und Negativbeispiele für Tätigkeiten, die einem Katalogberuf ähneln. Nach einem aktuellen BMF-Schreiben setzt die Steuerbefreiung der Leistungen der Gesundheitsfachberufe zwingend eine ärztliche Verordnung voraus. Das gilt nach einer Kurzinfo der OFD Münster auch für Podologen in allen noch offenen Fällen.

Track 06 | Auflistung der anerkannten und nicht anerkannten Tätigkeiten

Als Nächstes kommen wir zur Umsatzsteuer. Konkret: zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für ähnliche heilberufliche Tätigkeiten. Von Zeit zu Zeit aktualisiert die Oberfinanzdirektion aus Frankfurt am Main ihre Auflistung von Tätigkeiten, die anerkannt werden – oder eben nicht. Jetzt ist wieder einmal eine überarbeitete Checkliste erschienen.

Für Gesundheitsfachberufe, die nicht ausdrücklich im Gesetz genannt sind, gilt Folgendes: Die Umsätze fallen nur dann unter die Steuerbefreiung, wenn es sich um eine heilberufliche Tätigkeit handelt, die einem Katalogberuf ähnlich ist. Ausreichendes Indiz ist die Zulassung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Liegt diese nich...

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