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Umsatzsteuer | Nebenleistungen und Raummietvertrag als einheitliche Leistung
Der entschieden, dass eine Vermietung von Grundstücken und die mit dieser Vermietung zusammenhängenden Dienstleistungen (z. B. Reparatur, Dekoration und Reinigung der Gebäudefassaden, Wartung und Reparatur von Maschinen und von Heizungsanlagen, Beleuchtung und Reinigung der Gemeinschaftsräume, Warm- und Kaltwasserversorgung etc.) hinsichtlich der Mehrwertsteuer eine einheitliche Leistung darstellen können. Bei dem britischen Verfahren geht es um die Auslegung des Begriffs der einheitlichen Leistung, und zwar vor allem um die Frage der Interpretation des , RLRE Tellmer Property NWB ZAAAD-36782. In dieser Sache hatte der EuGH entschieden, dass für die Zwecke der Anwendung der Steuerbefreiung für...