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NWB BB 10/2012 S. 292

SEPA-Verfahren: Übergangsfrist bis 2016

Damit die Umstellung auf das SEPA-Verfahren Bankkunden nicht vor vollendete Tatsachen stellt, soll ein SEPA-Begleitgesetz die Nutzung alter Kontonummern und des bisherigen Lastschriftverfahrens noch bis Februar 2016 ermöglichen.

Deutsche Bankkunden sollen für eine Übergangszeit weiter ihre aktuellen Kontonummern und Bankleitzahlen für den Zahlungsverkehr nutzen können, obwohl die EU das eigentlich nicht mehr erlaubt. Auch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV), mit dem Kunden oft im Einzelhandel bezahlen, soll übergangsweise weiter genutzt werden dürfen.

Der Gesetzentwurf wurde vor Kurzem in den Bundestag eingebracht. Ohne das SEPA-Begleitgesetz müsste das ELV zum 1. 4. 2014 wegen nicht mehr vorhandener EU-Kompatibilität entfallen.

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