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NWB BB 10/2012 S. 292

Minijobs: Ab 2013 neue Geringfügigkeitsgrenze

Ab 2013 wird die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber von 400 € auf 450 € pro Monat angehoben. Außerdem sind Arbeitnehmer voll rentenversichert, wenn sie den vom Arbeitgeber pauschal überwiesenen Beitrag zur Rentenversicherung um 4,6 % aufstocken.

Hinweis

Mehr Informationen zum Thema Minijob unter www.minijob-zentrale.de.

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