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Versicherungsvertragsrecht | Beratungspflichten des Versicherungsmaklers
Einen Versicherungsmakler treffen im Bereich der Versicherungsvertragsverhältnisse als treuhänderischer Sachwalter seiner Kunden grds. weitgehende Beratungs- und Betreuungspflichten ( IVa ZR 190/83, NJW 1985 S. 2595). Hebt ein Versicherungsmakler demnach die Vorteile des Abschlusses einer Versicherung bei einem anderen Unternehmen hervor und empfiehlt diese, muss er über sämtliche Folgen des Wechsels aufklären. Er hat dabei dem Versicherungsnehmer, dem anstelle des Schutzes über die bisherige Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung eine andere Absicherung dieser Risiken vermittelt werden soll, einen nachvollziehbaren und geordneten Überblick über alle wesentlichen leistungs- und beitragsrelevanten Unterschiede zu geben. Im Streitfall hatte der Vermittle...