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Einkommensteuer | Zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten
Das klargestellt, dass der Ansatz der zumutbaren Eigenbelastung im Rahmen der Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen wegen Krankheitskosten bei der Einkommensteuer 2008 nicht verfassungswidrig ist. Im Streitfall hatten die Kläger für den Veranlagungszeitraum 2008 rd. 1.250 € (u. a. Aufwendungen für Chefarztbehandlung und Zweibettzimmerzuschlag) an Krankheitskosten geltend gemacht. Das Finanzamt sah die Krankheitskosten dem Grunde nach als abzugsfähig an. Wegen der zumutbaren Belastung in Höhe von rd. 39.000 € (= 6 % des Gesamtbetrags der Einkünfte), ergab sich jedoch kein Abzug als außergewöhnliche Belastung. Mit der dagegen gerichteten Klage trugen die Kläger u. a. vor, bei Krankheitskosten [i]infoCenter „Krankheitskosten” NWB NAAAA-57074 sei stets zu unterstellen, dass die Kosten ...