Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 12.07.2012 I R 32/11, NWB 39/2012 S. 3150

Abgabenordnung | Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen

Beantragt der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Steuererklärung eine abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen (hier: Verzicht auf eine Bilanzierung von Feldinventar nach Maßgabe von R 131 Abs. 2 Satz 3 EStR 2001, R 14 Abs. 2 Satz 3 EStR 2005) und veranlagt das Finanzamt erklärungsgemäß, aber unter Vorbehalt der Nachprüfung, erstreckt sich der Vorbehalt gemäß dem nicht auf den gewährten Billigkeitserweis. Die abweichende Festsetzung der Steuer ist deshalb für die Steuerfestsetzung regelmäßig verbindlich.

Anmerkung:

Die Klägerin hatte ihr Feldinventar bisher aktiviert und für das Streitjahr erstmals unter Einreichung einer entsprechenden Bilanz mit Erläuterung die Billigkeitsregelung beantragt. Der BFH hat offen gelassen, ob die Billigkeitsmaßnahme bei dieser Ausgangssituation versagt werden durfte, weil ihrer...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen