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Bilanzierung | OFD zur Maßgeblichkeit bei der steuerlichen Rückstellungsberechnung
Nach der OFD Münster ist ein handelsrechtlicher Rückstellungsbetrag für die steuerliche Bewertung der Rückstellung maßgeblich. Dies soll nach Ansicht der OFD auch dann gelten, wenn der Handelsbilanzansatz niedriger ist als der sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG ergebende Steuerbilanzwert.
[i]Abweichungen aufgrund des BilMoG Zu einem niedrigeren handelsbilanziellen Rückstellungswert kann es aufgrund der Änderungen des § 253 HGB durch das BilMoG kommen.
So sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr handelsrechtlich abzuzinsen, und zwar nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Dabei erstreckt sich der Abzinsungszeitraum über den Zeitpunkt des Beginns der Erfüllung hinaus.
Steuerlich kommt es hingegen nur zu einer Abzinsung ...