Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Full goodwill-Methode vs. partial goodwill-Methode nach IFRS 3
Bilanzpolitische Spielräume und Akzeptanz in der Bilanzierungspraxis
Die Bilanzierung und Bewertung des goodwill ist eine ganz wesentliche Stellschraube innerhalb der Konzernbilanzierung – sowohl für die Bilanzpolitik als auch für die Bilanzanalyse . Die Überarbeitung des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse” durch die sog. Phase II betrifft das Wahlrecht zur Behandlung von nicht-beherrschenden Anteilen im Rahmen der Zugangsbewertung. Denn bei der Berücksichtigung von nicht-beherrschenden Anteilseignern gewährt der Standard dem Bilanzierenden ein Wahlrecht, die Minderheitenanteile entweder zum entsprechenden Anteil ihres identifizierbaren Nettovermögens (sog. partial goodwill approach) oder zum fair value (sog. full goodwill approach) zu bewerten.
Kirsch, infoCenter, Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3 NWB KAAAC-45541
Die nicht-beherrschenden Anteile bzw. Minderheitsanteile (IAS 27.4) am erworbenen Unternehmen sind gem. IFRS 3.19 entweder mit ihrem beizulegenden Zeitwert ( full goodwill-Methode) oder mit dem anteiligen nach IFRS 3 ermittelten Wert des Nettovermögens des erworbenen Unternehmens ( partial goodwill-Methode) zu bewerten.
Bei Anwendung der full goodwill-Methode bieten sich umfängliche bilanzpoli...