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Einkommensteuer | Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen Mitunternehmeranteils
Gemäß dem mindern die ursprünglichen Anschaffungskosten eines nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters für den Erwerb der Gesellschaftsanteile einer GmbH, nachdem die GmbH formwechselnd in eine Personengesellschaft umgewandelt worden ist, nicht den Gewinn aus einer späteren Veräußerung des Mitunternehmeranteils.
Die an der früheren GmbH nicht wesentlich beteiligten Steuerpflichtigen mögen das Ergebnis als ungerecht empfinden, versteuern sie doch auch die vor dem Übertragungsstichtag entstandenen stillen Reserven bei der Veräußerung der Mitunternehmeranteile, ohne ihre ursprünglichen Anschaffungskosten ansetzen zu können. Diese Ungleichbehandlung gegenüber dem wesentlich beteiligten Steuerpflichtigen sieht der BFH im Hinblick auf dessen steuerverstric...