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Bilanzierung | Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben
In der Steuerbilanz einer als Großbetrieb i. S. von § 3 BpO 2000 eingestuften Kapitalgesellschaft sind nach dem Rückstellungen für die im Zusammenhang mit einer Außenprüfung bestehenden Mitwirkungspflichten gem. § 200 AO, soweit diese die am jeweiligen Bilanzstichtag bereits abgelaufenen Wirtschaftsjahre (Prüfungsjahre) betreffen, grds. auch vor Erlass einer Prüfungsanordnung zu bilden.
Dass sich aus § 200 AO eine öffentlich-rechtliche Mitwirkungspflicht ergibt, die Aufwendungen auslöst, ist klar. Dasselbe gilt für die wirtschaftliche Verursachung in der Vergangenheit, denn betroffen sind die abgelaufenen Geschäftsjahre. Die Mitwirkungspflichten sind zweifellos auch sanktionsbewehrt, z. B. durch Zwangsgelder und Verzögerungsgeld. Die entscheidende Frage bleibt deshalb, ob die Entste...