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Umsatzsteuer | Befristung der für die Umsatzsteuerbefreiung privater Kulturunternehmer erforderlichen Bescheinigung
Mit der Einfügung des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 3 UStG durch das JStG 2010 (hier: Verweis auf die entsprechende Anwendung des § 181 Abs. 1 und 5 AO für die Erteilung der Bescheinigung) wurde in Anlehnung an die Regelungen zur Feststellungsverjährung eine Befristung für den rückwirkenden Erlass der für die Steuerbefreiung maßgebenden Bescheinigung geschaffen. Mit Schreiben vom nimmt das BMF zur Verjährungsregelung Stellung und führt aus, dass die Frist für den rückwirkenden Erlass oder die rückwirkende Aufhebung der Bescheinigung grds. vier Jahre beträgt (§ 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 3 UStG i. V. mit § 181 Abs. 1 Satz 1, § 169 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 2 AO), wobei sich der Beginn dieser Frist danach richtet, für welchen Besteuerungszeitraum die Bescheinigung erteilt werden soll. Zu beachten ist hierbei, dass die Bescheinigung regelmäßig einen Dauer-Verwaltungsakt [i]Baum, NWB 5/2011 S. 362darstellt, der das Vorliegen ...