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Neues Betätigungsfeld: Steuerberater als Prüfer von Finanzanlagenvermittlern
[i]www.bstbk.de unter Presse und dann unter PublikationenMit der Neuregelung der Anforderungen an Finanzanlagenvermittler in der GewO und dem darauffolgenden Erlass der Finanzanlagenverordnung (FinVermV) hat sich ein neues und attraktives Betätigungsfeld für Steuerberater eröffnet. Den Steuerberatern wurde das Recht eingeräumt, als Prüfer von Finanzanlagenvermittlern tätig zu werden.
[i]Schwintowski, NWB 12/2012 S. 996 und Rinas/Pobortscha, NWB 24/2012 S. 2002Ab sind Finanzanlagenvermittler nach § 24 FinVermV verpflichtet, sich auf ihre Kosten kalenderjährig auf die Einhaltung der sich aus der FinVermV ergebenden Verpflichtungen prüfen zu lassen. Hierzu gehören in erster Linie Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten, aber auch Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen.
[i]Lediglich Nachweis der erwarteten „Erfahrung”Neben Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, bestimmten Prüfungsverbänden können auch andere Personen als Prüfer beauftragt werden, die aufgrund ihrer Erfahrung und entsprechender Vorbildung in der Lage sind, ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen (§ 24 Abs. 4 FinVermV). Die genauen Anforderungen sollen in Verwaltungsvorschriften festgehalten werden, welche jedoch dieses Jahr nicht mehr zu erwarten sind. Aufgrund der theoretischen und prak...