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Neue Wohlverhaltensregeln für Finanzanlagenvermittler
Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensrechts hat u. a. das Ziel, die Tätigkeit der sog. freien Vermittler von Finanzanlagen neu zu regulieren. Zu diesem Zweck ist am nach Zustimmung durch den Bundesrat die Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Kraft getreten. Neben der Sachkundeprüfung, einem Registrierungsverfahren und Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung erwarten die Finanzanlagenvermittler ab insbesondere umfangreiche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten. Der nachfolgende Beitrag skizziert den Umfang der neuen Wohlverhaltensregeln und gibt Hinweise zu den Herausforderungen bei der Umsetzung des neuen Regulierungsrahmens in der Praxis.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Erweiterte Regulierung
[i]Informations- und Explorationspflichten werden konkretisiertFür freie Anlageberater galt bisher § 34c GewO, der für die Anlagevermittlung von Investmentanteilen und Anteilen an geschlossenen Fonds eine Erlaubnis des Gewerbeamts vorgesehen hat. Dieser Regulierungsrahmen wird durch die Einführung der FinVermV ab nunmehr stark erweitert. Grundlage bildet der durch das Gesetz zur Nove...