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Investitionszulage | Kosten für Anlaufbegleitung nach Aufnahme der Produktion sind nicht zulagenbegünstigt
Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten der im Wirtschaftsjahr abgeschlossenen Investitionen. Mit hat der BFH entschieden, dass Anschaffungskosten – unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung – in dem Wirtschaftsjahr begünstigt sind, in dem die Investition abgeschlossen ist. Kosten, die erst nach dem Investitionsabschluss anfallen, können nur berücksichtigt werden, sofern sie in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anschaffung stehen. Streitig war in dem Urteilsfall die Frage, inwiefern Kosten für eine Anlaufbegleitung einer industriellen Anlage nach Aufnahme der Produktion als Nebenkosten für die Anschaffung zulagenbegünstigt sind. Hierzu führte der BFH weiter aus: [i]infoCenter „Investitionszulage” NWB YAAAB-14437 Die streitigen Kosten der Anlaufb...