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Lohnsteuer | Verpflegungsmehraufwendungen bei einem Auslandsstudium
Ein Steuerpflichtiger mit Einsatzwechseltätigkeit kann, so das Verpflegungsmehraufwendungen auch dann als Werbungskosten geltend machen, wenn er außer seiner Wohnung am auswärtigen Einsatzort keine weitere Wohnung unterhält. Der Kläger absolvierte im Streitfall im Rahmen eines zweisemestrigen Studienprogramms ein Auslandssemester in Mexiko. Hierfür machte er Verpflegungsmehraufwendungen geltend, die das Finanzamt mit der Begründung ablehnte, bei dem Aufenthalt in Mexiko habe es sich nicht um eine Auswärtstätigkeit gehandelt. Angesichts der Dauer des Aufenthalts an der Uni in Mexiko sei diese als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen. Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Die Abwesenheitsdauer von der auswärtigen Unterkunft am Einsatzort sei, so das ...