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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug einer Holdinggesellschaft
Mit Urteil vom hat das FG Berlin-Brandenburg zu der Frage, in welchem Umfang Holdinggesellschaften, die neben dem Halten von Beteiligungen auch entgeltliche Dienstleistungen erbringen, zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, Stellung genommen. Der BFH hatte mit Urteil vom - V R 40/10 NWB WAAAE-03566 entschieden, dass eine Holdinggesellschaft, die nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringt, wirtschaftlich tätig ist. Verfügt die Holding über umfangreiche Beteiligungen, die sie ohne Bezug zu ihren entgeltlichen Ausgangsleistungen hält, ist sie entsprechend § 15 Abs. 4 UStG nur insoweit zum Vorsteuerabzug berechtigt, als die Eingangsleistungen [i]Behrens, NWB 32/2012 S. 2617ihren entgeltlichen Ausgangsleistungen wirtschaftlich zuzurechnen sind. Hierzu führte das Finanzgericht aus: Bezieht eine Holdinggesellsch...