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BGH 11.7.2012 IV ZR 164/11, NWB 34/2012 S. 2752

Versicherungsvertragsrecht | Aufklärungspflichten für Anlagegeschäfte können auch für Versicherungsverträge gelten

Ist bei Abschluss einer Lebensversicherung (hier: „Wealthmaster Noble” des englischen Versicherers Clerical Medical) die Versicherung des Todesfallrisikos gegenüber der Renditeerwartung von untergeordneter Bedeutung, handelt es sich um ein Anlagegeschäft, bei dem der Versicherer den Interessenten schon im Rahmen der Vertragsverhandlungen über alle Umstände verständlich und vollständig aufklären muss, die für seinen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind. Tut er dies nicht (hier: u. a. Werbung mit einer konkreten Renditeprognose von 8,5 %, obwohl der Versicherer tatsächlich nur eine Wertentwicklung von 6 % als gerechtfertigt ansieht), stehen dem Anleger Schadensersatzansprüche zu. Verzichtet der Versicherer auf ein eigenes Vertriebssystem und tritt selbst mit den...

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