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Umsatzsteuer | Stellungnahme des BMF zur elektronischen Rechnung
Das BMF nimmt nun endlich zur elektronischen Rechnung im Sinne von § 14 Abs. 1 und 3 UStG Stellung. Nach der Neuregelung werden ab elektronische Rechnungen den Papierrechnungen gleichgestellt. Außerdem bedarf es keiner besonderen elektronischen Übermittlungsform mehr, wie dies früher in § 14 Abs. 3 UStG a. F. vorgesehen war .
Das BMF stellt nun insbesondere klar, dass das von § 14 Abs. 1 Satz 6 UStG n. F. geforderte innerbetriebliche [i]Keine hohen Anforderungen an das innerbetriebliche KontrollverfahrenKontrollverfahren ein beliebiges Rechnungsprüfungssystem sein kann, also auch manuell durch Abgleich der elektronischen Rechnung mit der Bestellung durchgeführt werden kann. Ist die Rechnung inhaltlich zutreffend, kann unterstellt werden, dass bei der Übermittlung keine Fehler vorgekommen sind, die die Echtheit der Herkunft oder die Unversehrtheit des Inhalts beeinträchtigen.