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Elektronische Übermittlung von Rechnungen
Anmerkungen zum
[i]BMF-Schreiben vom 2. 7. 2012 NWB EAAAE-12978Durch die Neufassung des § 14 Abs. 1 und 3 UStG durch Art. 5 Nr. 1 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom (BGBl 2011 I S. 2131) sind die umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen, unter denen Rechnungen elektronisch übermittelt werden können, zum erleichtert worden. Eine elektronische Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 Satz 8 UStG n. F. eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Die Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Rechnungen sind gegenüber der alten Rechtslage schwächer geworden. Nach den gesetzlichen Neuregelungen können z. B. auch Rechnungen, die per E-Mail (ggf. mit Bilddatei- oder Textdokumentanhang) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug berechtigen. Das BMF hat am im Wege entsprechender Änderungen des UStAE (Abschn. 14.4 ff. UStAE) ein Einführungsschreiben zur Anwendung der Neuregelungen herausgegeben. Nachstehend sollen die Ausführungen in dem BMF-Schreiben für die Praxis näher erläutert werden.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB KAAAC-40697 der infoCenter-Beitrag „Rechnungen und Gutschriften” aufrufbar.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .