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Übertragung und Überführung von Einzelwirtschaftsgütern
Anmerkungen zum
[i]BMF-Schreiben vom 8. 12. 2011, BStBl 2011 I S. 1279Mit Schreiben vom hat das BMF zur Anwendung des § 6 Abs. 5 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom Stellung genommen (vgl. hierzu bereits Gragert/Wißborn, NWB 12/2012 S. 972). [i]Gragert/Wißborn, NWB 12/2012 S. 972; Tiede, StuB 7/2012 S. 251; Hubert, StuB 11/2012 S. 432 Der vorliegende Beitrag stellt die für die Beratungspraxis wichtigen Aussagen dieses – auf alle noch offenen Fälle anwendbaren – Anwendungsschreibens dar und gibt darüber hinaus ergänzende Hinweise.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Allgemeines
1. Abgrenzung: Überführung und Übertragung
[i]Überführung: Kein RechtsträgerwechselBei der Überführung von Einzelwirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG handelt es sich um einen Wechsel der ertragsteuerrechtlichen Zuordnung zu einem Betriebsvermögen ohne Rechtsträgerwechsel (vgl. NWB IAAAB-91100, Tz. 1). Die Überführung ist als Entnahme i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG aus dem abgebenden Betriebsvermögen und als Einlage i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG in das aufnehmende Betriebsvermögen zu beurteilen, deren Bewertungen in § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG abweichend von den Grundsätzen ...