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NWB Nr. 29 vom Seite 2373

Neues Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes beschlossen

[i]BT-Drucks. 17/10160 unter http://dipbt.bundestag.deDer Bundestag hat am ein Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) beschlossen. Das KapMuG von 2005 sollte zu einer effektiven gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug durch Musterverfahren führen. Denn Rechtsstreitigkeiten wegen Kapitalanlagen haben in den letzten Jahren an Zahl und Bedeutung zugenommen. Die Geltungsdauer des aktuellen Gesetzes war befristet und es tritt am außer Kraft. Auch das neue KapMuG wird befristet sein, diesmal bis 2020.

[i]Dißars, NWB 45/2005 S. 3813Das KapMuG hat das Ziel des Gesetzes im Wesentlichen erreicht, Kleinanlegern mit geringeren finanziellen Schäden einen kostengünstigen Rechtsschutz zu ermöglichen und Massenverfahren (etwa gegen die Deutsche Telekom AG) bewältigen zu können. Daher wird es nur punktuell geändert. Gleichwohl wird es aus Gründen der Übersichtlichkeit ein komplett neues Stammgesetz geben. Dabei wurden einige Verbesserungsvorschläge der Evaluierung aus dem Jahr 2009 übernommen.

Wichtige Änderungen im Einzelnen

[i]Schäden mit nur mittelbarem Konnex zu Kapitalmarktinformationen einbezogenVor allem wird der Anwendungsbereich gegenüber den aktuellen Vorschriften auf Rechtsstreitigkeiten mit nur ...

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