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Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Musterverfahren für geschädigte Kapitalanleger
Auslöser für die Einführung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) waren die Klagen im Zusammenhang mit dem sog. dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG, in dessen Zusammenhang etwa 14 500 Einzelpersonen oder Gesellschaften, vertreten durch etwa 630 Rechtsanwälte, Ansprüche aufgrund angeblich falscher Prospektangaben geltend machten. Der größte Teil des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes v. (BGBl 2005 I S. 2437) tritt am in und am außer Kraft. Ziel des KapMuG ist, für eine Mehrheit von Klägern einheitlich das Vorliegen einer in mehreren Prozessen strittigen Anspruchsvoraussetzung in sachlicher und rechtlicher Hinsicht festzustellen. Ausgangspunkt für den Gesetzgeber zur Einführung der Neuregelung war, dass die Zivilprozessordnung auf Einzelverfahren und die Geltendmachung von Einzelansprüchen zugeschnitten ist. Falsche Darstellungen gegenüber dem Kapitalmarkt (z. B. unrichtige Ad-hoc-Meldungen über Gewinnerwartungen und unrichtige Börsenprospekte) verursachen in aller Regel Schäden mit vielen Geschädigten und vergleichsweise geringen Schadensersatzsummen beim Einzelnen. Der angerichtete Gesamtschaden kann dagegen im mehrstelligen Millionenbereich liegen. Die Geltendmachung von solchen Schäden...