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Der europäische Staatshaftungsanspruch im Steuerrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2410Der BGH hat mit zwei Beschlüssen vom 26 .4. 2012 - III ZR 210/11 NWB WAAAE-09849 und III ZR 215/11 NWB MAAAE-10132 zum europäischen Staatshaftungsanspruch auf Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer bzw. nicht rechtzeitiger Umsetzung der Richtlinie 77/388/EWG vom in nationales Umsatzsteuerrecht entschieden. Hintergrund war die unterschiedliche Behandlung von öffentlichen Spielbanken und sonstigen Veranstaltern von Glücksspielen bei der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 lit. b UStG 1980. Über die konkrete zu entscheidende Rechtsfrage hinaus haben die Beschlüsse des BGH angesichts der zunehmenden Bedeutung des europäischen Sekundär- wie Primärrechts für das nationale Steuersystem hohe praktische Relevanz.
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Rechtliche Grundlagen
[i]Rechtsinstitut mit europarechtlichen und nationalrechtlichen WurzelnDer europäische Staatshaftungsanspruch ist ein vom EuGH geschaffenes Rechtsinstitut. Es wurzelt hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen im europäischen Recht und hinsichtlich des Verfahrensrechts sowie des konkreten Umfangs der Ersatzleistung im nationalen Recht.
[i]Tritt ggf. neben den Anspruch nach § 839 BGB i. V. mit Art. 34 GGHierbei ist ein eigenständiges Haftungsinstitut entstanden, welches ggf. neben dem deutschen Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB i. V. mit Art. 34 GG tritt, auch wenn ...