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Der europäische Staatshaftungsanspruch im Steuerrecht
Besprechung der BGH-Beschlüsse vom 26. 4. 2012 - III ZR 210/11 und III ZR 215/11
Das Europarecht gewinnt immer größere Bedeutung im Hinblick auf das nationale Steuerrecht. Nicht nur die Frage, inwiefern das deutsche Steuerrecht mit Vorgaben aufgrund europäischer Richtlinien in Einklang steht, ist von großer Praxisbedeutung, sondern auch die Frage, inwieweit europäische Grundfreiheiten vom deutschen Gesetzgeber beachtet wurden. Daran schließt sich als Nächstes die Frage an, welche Ansprüche der Steuerbürger gegen den deutschen Fiskus geltend machen kann, wenn der nationale Gesetzgeber oder die nationale Steuerverwaltung bzw. die Justiz eines Mitgliedstaats der EU gegen Europarecht verstoßen hat. Der BGH hat sich in seinen Entscheidungen vom - III ZR 210/11 NWB WAAAE-09849 respektive III ZR 215/11 NWB MAAAE-10132 mit der Problematik des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs auf Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer bzw. nicht rechtzeitiger Umsetzung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG vom in das deutsche UStG beschäftigt. Über die konkrete Rechtsfrage hinaus haben diese Entscheidungen grundsätzliche Bedeutung, was die Rechte des Einzelnen gegenüber der nationalen Staatsgewalt insbesondere im steuerlichen Bereich anbelangt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in